Mit UMK-Beschluss 60/2024 wurde im Auslegungsfragenkatalog die Auslegungsfrage zu § 26 Abs. 2 „Übergangsregelung für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe – Stand der Technik bei Nachrüstungen“ ergänzt, durch die UMK zur Kenntnis genommen und deren Veröffentlichung zugestimmt.
Die Auslegungsfragen /Vollzugsempfehlungen / Hinweise finden Sie hier.