Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff durch die Elektrolyse von Wasser (im Folgenden dem allgemeinen Sprachgebrauch folgend als „Elektrolyseure“ bezeichnet) sind ein wichtiger Baustein für die Wasserstoffwirtschaft. In jüngster Vergangenheit wurden daher verschiedene rechtliche Regelungen getroffen, um die erforderlichen Genehmigungsverfahren zu erleichtern. Aufbauend auf entsprechenden Leitfäden der Umweltministerien von Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein greifen die vorliegenden LAI-Vollzugshinweise diese Neuregelungen auf und geben einen Überblick, nach welchen Verfahren Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff genehmigt werden, wie das Genehmigungsverfahren abläuft, welche Unterlagen dazu benötigt werden und welche Behörden am Genehmigungsverfahren beteiligt sind. Darüber hinaus werden die Anforderungen an Anlagensicherheit und Überwachung erläutert. Die Vollzugshinweise richten sich somit an Genehmigungsbehörden sowie an diejenigen, die eine Genehmigung zum Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Wasserstoff anstreben bzw. eine solche Anlage bereits betreiben.
Den Vollzugsleitfaden finden Sie hier.