Ausschüsse
Innerhalb der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz bestehen folgende ständige Ausschüsse:
Anlagenbezogener Immissionsschutz / Störfallvorsorge (AISV)
Der Ausschuss bearbeitet sämtliche technische Fragen im Zusammenhang mit dem Anlagenrecht des BImSchG und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen. Darüber hinaus werden die Fragen des stoffbezogenen Störfallrechts behandelt, die einen engen Bezug zum Anlagenrecht haben. Die Schnittstellen zum Gemeinschaftsrecht sind u. a. die IE-RL (Beste verfügbare Technik), die Seveso-II-RL und die Emissionshandels-RL.
Luftqualität / Wirkungsfragen / Verkehr (LWV)
Die Aufgaben dieses Ausschusses rühren im Wesentlichen aus den Anforderungen der EU-RL’n zur Luftqualität und der damit verbundenen Umsetzung im BImSchG und seinen Rechtsverordnungen her. Damit einher gehen die Fragen der qualifizierten und gerichtsfesten messtechnischen Überwachung der Luftverunreinigungen. Durch die Einbindung der Bewertung über Wirkungen der unterschiedlichsten Luftschadstoffe auf Mensch und Umwelt wird der Bogen zu einer ganzheitlichen und nachhaltigen Bewertung geschaffen. Dieser Ansatz ist eine gute Basis, um nach dem „Bottom-up-Prinzip“ auf tendenzielle Überregulierungen der EU Einfluss zu nehmen.
Physikalische Einwirkungen (PhysE)
Der Ausschuss soll sich mit sämtlichen Fragen, bei denen physikalischen Gesetzmäßigkeiten dominieren, beschäftigen. Dies sind Lärmbekämpfung, Erschütterungen, Elektromagnetische Felder sowie Lichtimmissionen.
Rechtsfragen, Umsetzung und Vollzug (RUV)
Der Ausschuss bildet die juristische Klammer über sämtliche, in den anderen fachlichtechnisch dominierten Ausschüssen behandelten Fragen. Dabei sind rechtliche Auslegungen der EU-Vorschriften sowie deren nationale Umsetzung als auch Fragen des deutschen Zulassungs- und Überwachungsrecht von zentraler Bedeutung.