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Hinweise und Definitionen zum „angemessenen Sicherheitsabstand“ nach § 3 Absatz 5c BImSchG (Stand 13.09.2022)
21.11.2022
Der Hinweise und Definitionen der LAI zum „angemessenen Sicherheitsabstand“ nach § 3 Absatz 5c BImSchG Stand 13. September 2022 wurde auf der 146. Sitzung durch die LAI beschlossen. Mit ihrem Umlauf 51/2022 hat die Umweltministerkonferenz die Hinweise und Definitionen der LAI zum „angemessenen Sicherheitsabstand“ zur Kenntnis genommen und der Veröffentlichung zugestimmt.