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Anhang A „Orientierungshilfe für Prüfberichte nach § 14 der 42. BImSchV“
In Erfüllung der Anforderungen der Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider – 42. BImSchV vom 12. Juli 2017 (BGBl. I S. 2379, ber. 2018, S. 202) veranlassen Anlagenbetreiber alle fünf Jahre eine Überprüfung der Anlage durch Sachverständige oder akkreditierte Inspektionsstellen; ein Bericht über diese Überprüfung geht den zuständigen Immissionsschutzbehörden zu (§ 14 42. BImSchV). Um den Umgang mit den Prüfberichten zu erleichtern und die Anforderungen zu verdeutlichen, wurde eine Orientierungshilfe erarbeitet. Die Orientierungshilfe kann zur Anwendung als Formulardatei, d.h. als nur in Ankreuz- und Textfeldern veränderliche Datei heruntergeladen werden.
Die Orientierungshilfe können Sie hier herunterladen.